ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 Leistungsumfang
(1) Der Deutsche Telefonservice & Sekretariatsservice Ltd. (im Folgenden Auftragnehmer genannt) führt die Dienste in dem Umfang aus, der sich nach dem vom Auftraggeber bestimmten Tarif und Absprachen bestimmt.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils vom Auftraggeber gewählten Tarifs. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen die Bereiche von Annahme und Umleitung von Telefonaten im Auftrag des Auftraggebers, Aufnahme von Daten der Anrufer wie Namen, Telefonnummern, Anrufnotizen, Bereitstellung von Technik, Personal und Online-Auftritt des Auftragnehmers und eines Voice-Systems außerhalb der Geschäftszeiten, die Weitergabe und Bereitstellung von Daten des Auftraggebers an Anrufer.Der Auftragnehmer schuldet die Absendung der Gesprächsbenachrichtigung rechtzeitig und ordnungsgemäß nach der Anrufbearbeitung. Der Abruf der Nachricht obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen ordentlich und sorgfältig zu erbringen. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass Information nicht einwandfrei aufgenommen oder inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet werden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die korrekte inhaltliche und vollständige Weiterleitung übertragener Informationen.
(3) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die Ziel – und Weiterleitungsrufnummern mit, auf die der Auftraggeber seine Anrufe weiterleiten kann. Die Rechte und Pflichten dieser Rufnummern verbleiben beim Auftragnehmer und zwar während als auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, die ihm zugewiesene Rufnummer in ein öffentliches Telefonverzeichnis einzutragen und kein Anrecht auf die Nutzung einer bestimmten oder vorgegebenen Rufnummer. Der Auftragnehmer kann die dem Auftraggeber zugeordnete Rufnummer aus technischen oder betrieblichen Gründen ändern. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Überlassung der ihm zugeteilten Rufnummern. Mit Vertragsende erlischt der Anspruch des Auftraggebers auf Nutzung der Ziel- und Weiterleitungsrufnummern. Weitere Rechte, die sich aus Leistungen während der Vertragslaufzeit aus dem vom Auftraggeber gebuchten Tarif ergeben, verbleiben ebenfalls ausschließlich bei dem Auftragnehmer. Mit Vertragsende endet auch der Anspruch des Auftraggebers auf Verwendung oder Überlassung dieser Dienstleistungen, einer Weiterbenutzung über das Vertragsverhältnis hinaus wird explizit widersprochen.
(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Dienste zeitweilig aus wichtigem Grund einzuschränken oder zu unterbrechen, dies kann u.a.durch ein unvorhersehbares, überdurchschnittliches Anrufaufkommen, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, technisch notwendige Änderungen am System notwendig sein.
(5) An den bundeseinheitlichen Sonn- und Feiertagen stehen die Angebote nicht zur Verfügung.
§2 Vertragsbeginn
(1) Der Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer zum vereinbarten Termin zustande, spätestens mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen. Der Auftragnehmer sendet dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung mit den wesentlichen Vertragsdaten zu.
(2) Der Auftragnehmer behält sich vor der Gewährung der Dienste eine Identitätsprüfung des Auftragnehmers bzw. des gesetzlichen Vertreters vor, wie zum Beispiel durch Anforderung des Personalausweises, einer Bonitätsprüfung, Einholung von Auskünften aus dem Handelsregister. Die Gewährung von Diensten kann der Auftraggeber von der Stellung von Sicherheiten abhängig machen; ein Anspruch auf Verzinsung von geleisteten Sicherheiten besteht nicht.
§3 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag ist bindend über die vereinbarte Vertragsdauer abgeschlossen. Bei der Vertragsdauer von einem Monat verlängert sich der Vertrag um jeweils einen weiteren Monat, falls er nicht vor Ablauf mit einer Kündigungsfrist von eine Woche zum Ende eines Monats von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wurde.
(2) Wurde die Dienstleistung ohne Vertragsdauer abgeschlossen, ist eine tägliche schriftliche Kündigung jeder der Vertragsparteien möglich.
§4 Leistungsentgelt
(1) Das Leistungsentgelt für die erbrachten Leistungen, hauptsächlich bestehend aus der Annahme, Bearbeitung und Nachbearbeitung von Anrufen oder anderen Aufträgen, richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif. Es gilt das Preisverzeichnis des Auftraggebers in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angefangene Zeiteinheiten werden jeweils zur vollen Minute aufgerundet. Wir behalten uns das Recht vor, die Leistungsentgelte zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten; Änderungen von Leistungsentgelten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Textform mit, innerhalb eines Monats nach Zugang hat der Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages, ansonsten gilt die Änderung einen Monat nach Zugang wirksam.
(2) Die Abrechnung der Leistungsentgelte erfolgt jeweils zum vereinbarten Abrechnungszeitraum 4 x monatlich, 14-tägig oder monatlich und wird auf die E-Mail-Anschrift hinterlegt, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer genannt hat. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber die Rechnung gegen Gebühr per Post. Zum Ausgleich der Rechnung ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einen geeigneten, verbindlichen Zahlungstermin zu setzen (§ 286 Abs.2 Nr.1 BGB). Bei Vorliegen einer Genehmigung zum Lastschrifteinzug wird bei Nichteinlösung der Lastschrift von der kontoführenden Bank des Auftraggebers oder Storno der Lastschrift durch den Kunden eine Bearbeitungsgebühr von netto 10,00 € zuzüglich der angefallenen Bankgebühren fällig und der Auftraggeber verpflichtet sich zur sofortigen Zahlung. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Leistung bis zur vollständigen Bezahlung sofort einstellen und behält sich die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses vor. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Falls vom Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird, ist dieser berechtigt, diesen geltend zu machen.
(3) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung sofort an den Auftragnehmer zu erheben. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist wiederspricht.
§5 Haftung / Gewährleistung
(1) Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag der dem dreifachen monatlichen Umsatz des Vertrages zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber entspricht. Für das persönliche Verschulden der Angestellten, Arbeitnehmer, Organe, Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Auftragnehmers haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang. Eine Haftung für Vermögensschäden ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer sorgt für eine angemessene telefonische Erreichbarkeit während der Geschäftszeiten und haftet nicht für Überlastungen des Telefonnetzes, Ausfällen der DSL-Provider, SMS-Provider, Telefon-und Faxprovider, Emailprovider, den Ausfall von Server oder Rechenzentrum. Technische Änderungen, die aufgrund von Umstellungen der Deutschen Telekom oder anderer Telekommunikationsanbieter oder von Umstellungen im System notwendig werden, bleiben vorbehalten. Alle EDV-Systeme vom Auftragnehmer werden regelmäßig virengeprüft, dies gilt auch für Datenträger und elektronische Datenübermittlung. Es wird jedoch keine Haftung übernommen, sollte die Antivirensoftware bestimme Virenarten nicht erkennen.
(2) Bei Streik, Aussperrung, behördlicher Verfügung, höherer Gewalt oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen, kann der Auftragnehmer seine Dienstleistungen entsprechend anpassen oder zeitweise unterbrechen, ohne dass ein Recht zur Kündigung oder der Minderung der Grundpreise besteht. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit der Erfüllung des Vertrages beauftragt, haftet er für vorsätzliche Vertragsverletzungen.
(3) Der Auftraggeber hat Schadensersatzansprüche innerhalb von sechs Monaten schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzumelden.
§6 Datenschutz und Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, sich im Namen des Auftraggebers und mit dessen Namen zu melden. Insoweit verzichtet der Auftraggeber auf Namens- und Urheberrechte. Der Auftragnehmer handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe. Der Auftragnehmer speichert, erhebt und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangt Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer eine Genehmigung, dass Daten im Rahmen des Telefonservice erfasst, aufgenommen oder hinterlegt werden, an Dritte nach Maßgabe, Wunsch und im Sinne des Auftraggebers weitergegeben werden. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sind entsprechend zu berücksichtigen. Dies gilt bis zum schriftlichen Widerruf. Während der Laufzeit des Vertrages trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Aktualität seiner Daten und Einstellungen. Bei Wirksamkeit einer Vertragskündigung werden gespeicherte Daten des Auftraggebers gelöscht, es sei denn, ihre weitere Verwahrung ist gesetzlich vorgeschrieben.
§7 Pflichten Auftraggeber und Auftragnehmer
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durch den Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen ausnahmslos in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu nutzen. Der Auftragnehmer ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden zur Übermittlung oder Weiterleitung illegaler oder anstößiger Inhalte sowie zu anderen den Vertragspartner schädigenden Zwecken. Der Auftraggeber hat jeglichen Eindruck zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien dem Auftragnehmer zuzurechnen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Änderungen seiner Daten, wie zum Beispiel Anschrift, telefonische Erreichbarkeit, Kontoverbindung, Rechtsform sowie sonstige für das Vertragsverhältnis wesentliche Sachverhalte, welche für Nutzung der Leistungen erforderlich sind, unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen und zwar telefonisch unter Nennung seines Passwortes, per Internet über die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers, per Telefax oder auf dem Postweg jeweils mit Unterschrift des Auftraggebers oder eines gesetzlichen Vertreters. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle die zum Empfang eingerichteten technischen Einrichtungen empfangsbereit sind und der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass etwaige Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf die Rufnummer des Auftragnehmers fehlerfrei geschaltet sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Kundenportal vor dem unerlaubten Zugriff durch Dritte zu schützen. Speziell ist das Passworte zu sichern und durch geeignete Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Der Auftraggeber ist für alle Schäden verantwortlich, die aus dem Verlust seines Passwortes entstehen, außer wenn Schäden bewiesenermaßen vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(3) Sofern für ihn erkennbar ist der Auftraggeber dazu verpflichtet den Auftragnehmer darüber zu informieren, wenn das zu erwartende Volumen der Anrufe das durchschnittlich zu erwartende Niveau überschreitet. Wird das übliche Maß erheblich überschritten, behält sich der Auftragnehmer vor, die Anrufbearbeitung auf das bisherige Maß zu beschränken.
Erlangt der Auftraggeber Kenntnis davon, dass vereinzelt Informationen nicht korrekt aufgenommen worden sind oder bei der Weiterleitung verändert wurden, ist er in zumutbarem Maße verpflichtet, den Auftragnehmer darauf aufmerksam zu machen. Dem Auftraggeber obliegt eine ausdrückliche Schadensminderungspflicht. Dem Auftraggeber ist es verboten, die Dienste des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen ordentlich und sorgfältig zu erbringen. Unterbrechungen oder Behinderungen der Ausführung der Dienstleistung sind schnellstmöglich zu beheben.
(5) Während der Vertragslaufzeit trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Aktualität seiner Daten und Einstellungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller anvertrauter Informationen. Der Auftragnehmer trifft mit allen Mitarbeitern eine Verschwiegenheitsverpflichtung, die sich auch unbefristet über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus erstreckt. Übernimmt ein Dritter Aufgaben im Auftrag des Auftragnehmers, so hat auch dieser sämtliche Sicherheits- und Verschwiegenheitsstandards einzuhalten. Auftragnehmer ist berechtigt gespeicherte Daten des Auftraggebers an Dritte weiter zu geben, wenn hierzu eine gesetzliche Pflicht existiert. Für die Betreibung offener Forderungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Daten des Auftraggebers an Rechtsanwälte, Inkassounternehmen, die Schufa Holding AG sowie Wirtschaftsauskunftsdateien weitergeben.
§8 Sonstige Vereinbarungen
(1) Sollten sich Rechtsform oder Beteiligungsverhältnisse des Auftraggebers ändern, bleibt der Dienstleistungsvertrag gültig. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen
oder Preisen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig mitteilen und treten zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem
Erhalt der Änderungen, so werden diese Vertragsbestandteil.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Für den Dienstleistungsauftrag gilt deutsches Recht. Sofern gesetzlich erlaubt, ist Gerichtstand in allen Angelegenheiten Berlin.
(4) Sollten einzelner Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt und im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, deren wirtschaftlich gewollter Sinn und Zweck dem Erfolg der unwirksamen Bestimmung und dem Vorhaben der Parteien am nächsten kommt und was von den Parteien anhand des Vertrages beabsichtigt war.
Stand der AGB: 01.11.2014